Die erneute Bürgerbeteiligung im Frühsommer 2009 ist im Prinzip das gleiche wie die frühzeitige Bürgerbeteiligung. Einen Monat lang können Bürger Einwendungen schreiben. Die Bürger können alles, was sie an der Anlage stört, einwenden. Die Verwaltung wertet die Einwendungen aus und faßt sie zu einem Bericht für die Ratsmitglieder zusammen. Die entscheiden dann im Herbst 2009 endgültig darüber, ob die Bauleitpläne zugunsten der Fa. Boehringer geändert werden oder nicht. Wichtig: Falls Sie gegen die Änderung der Bauleitpläne klagen möchten, müssen Sie im Rahmen dieser Auslegung eine Einwendung gemacht haben. Diese Einwendung muß rechtssicher erhoben worden sein, damit sie später klagen können! Rechtssicher heißt, daß auf jeden Fall wenigstens ein rechtlich erheblicher Einwand enthalten sein muß, der dann auch im Normenkontrollantrag (= der "Klageschrift") geltend gemacht wird und geeignet ist, die Antragsbefugnis zu überwinden. Tip: Die Einwendungen der Bürgerinitiative enthalten zahlreiche Aspekte, die in dieser Hinsicht rechtssicher sind. Wenn Sie alle Einwendungen der Bürgerinitiative zum Gegenstand Ihrer persönlichen Einwendung machen, indem Sie sich darauf beziehen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß Ihre Einwendung die Antragsbefugnis begründet. Eine Garantie dafür kann weder die Bürgerinitiative noch der Betreiber dieser Website geben. Für diejenigen, die gegen die Bauleitplanungsänderung klagen möchten, empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts bereits für die Formulierung der Einwendung.
Derzeit prüfen wir, inwieweit die Stadtverwaltung auf die Einwendungen der Bürgerinitiative eingegangen ist. In den Kernpunkten gibt es jedoch keine Annäherung. Der Bauleitplanentwurf und der mit Boehringer ausgehandelte aber noch nicht notariell abgeschlossene städtebauliche Vertrag setzen sogar noch etwas drauf:
Die Begrenzung hinsichtlich der Gefährlichkeit der Versuche ist nur bedingt tauglich. Soweit die Versuche keinen gentechnischen Bezug haben, kann im Stall und im Labor mit den gefährlichsten Krankheitserregern der biologischen Sicherheitsstufe 4 gearbeitet werden, da nur Versuche der gentechnischen Risikogruppe 4 per Festsetzung im Bebauungsplan ausgeschlossen werden. Aber auch Versuche mit Krankheitserregern der biologischen Sicherheitsstufe 3 im Hochsicherheitsstall sind schon sehr gefährlich in ringsherum bewohntem Stadtbgebiet und stellen ein vermeidbares Gesundheitsrisiko für die Menschen in dieser Stadt dar.
Die bisherigen Aussagen, es sollen maximal 500 Schweine in dem für 1.000 Plätze konzipierten Stall gehalten werden, sind nicht mehr gültig: Die vorgesehenen Festsetzungen legen eine maximale Belegung mit 200 Großvieheinheiten (GV) für das Gelände fest. Eine GV entspricht 500 kg Lebendgewicht. In der ersten Ausbaustufe wird die Anlage nur für Schweine in Betrieb genommen. Später soll die Forschung auf Rinder ausgedehnt werden. Von 60 Rindern ist seitens der Fa. Boehringer bisher die Rede. Ein ausgewachsenes Mastschwein wiegt ca. 100 kg. Das ergibt bis zu 1.000 große Schweine auf dem Gelände. Aber Boehringer will die Versuche mit Jungtieren durchführen. So wurde es bisher auf den Info-Veranstaltungen gesagt. Jungtiere, die nur wenige Monate alt werden. Bei einem Durchschnittsgewicht eines Läufers von 25 kg bietet die von der Stadt Hannover vorgesehene Beschränkung Platz für bis zu 4.000 Jungschweine. Selbst wenn man berücksichtigt, daß in der zweiten Ausbaustufe 60 Rinder zu je 500 kg dort hinkommen, sind immer noch bis zu 2.000 infizierte Jungschweine auf dem Gelände vorstellbar.